FAQ

Häufige Fragen

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Kanzlei Mertens & Kollegin
Beratung

Sie schildern uns Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Kanzlei. Wir prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie das weitere Vorgehen. Die Erstberatung ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Unsere Schwerpunkte liegen im Mietrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht und allgemeinen Zivilrecht. Dazu gehören u. a. Mietstreitigkeiten, Kaufvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Anwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem RVG und dem Streitwert Ihrer Angelegenheit. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir informieren Sie vorab transparent über anfallende Gebühren – auf Wunsch schließen wir auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung ab.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Deckungsanfrage und kommunizieren direkt mit Ihrer Versicherung, damit Sie sich auf Ihr Anliegen konzentrieren können.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung – telefonisch oder per E-Mail. So stellen wir sicher, dass ausreichend Zeit für Ihr Anliegen eingeplant ist und der zuständige Anwalt oder die zuständige Anwältin für Sie zur Verfügung steht.

Ja – wir beraten nicht nur außergerichtlich, sondern vertreten Sie auch vor dem Amtsgericht, Landgericht und weiteren Gerichten. Unser Ziel ist stets eine einvernehmliche Lösung, aber wenn es nötig ist, setzen wir Ihre Rechte konsequent gerichtlich durch.

Die Kanzlei Mertens & Kollegin befindet sich in Rösrath bei Köln. Sie erreichen uns telefonisch unter 02205 9494-250 oder per E-Mail an info@mertens-kollegin.de. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kontaktseite.
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