Sie schildern uns Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Kanzlei.
Wir prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie
das weitere Vorgehen. Die Erstberatung ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Unsere Schwerpunkte liegen im Mietrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht und
allgemeinen Zivilrecht. Dazu gehören u. a. Mietstreitigkeiten, Kaufvertragsrecht,
Wohnungseigentumsrecht sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Anwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem RVG und dem Streitwert Ihrer
Angelegenheit. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Wir informieren Sie vorab transparent über anfallende Gebühren – auf Wunsch schließen
wir auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung ab.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel
die Anwalts- und Gerichtskosten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Deckungsanfrage
und kommunizieren direkt mit Ihrer Versicherung, damit Sie sich auf Ihr Anliegen
konzentrieren können.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung –
telefonisch oder per E-Mail. So stellen wir sicher, dass ausreichend Zeit für
Ihr Anliegen eingeplant ist und der zuständige Anwalt oder die zuständige Anwältin
für Sie zur Verfügung steht.
Ja – wir beraten nicht nur außergerichtlich, sondern vertreten Sie auch vor dem
Amtsgericht, Landgericht und weiteren Gerichten. Unser Ziel ist stets eine
einvernehmliche Lösung, aber wenn es nötig ist, setzen wir Ihre Rechte
konsequent gerichtlich durch.
Die Kanzlei Mertens & Kollegin befindet sich in Rösrath bei Köln.
Sie erreichen uns telefonisch unter
02205 9494-250
oder per E-Mail an
info@mertens-kollegin.de.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kontaktseite.