Silke Klaus
11. May 2026
Mietrecht

Mietkaution: Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

Mietkaution: Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

Die Mietkaution sichert den Vermieter gegen Schäden und Mietrückstände ab – doch viele Mieter und Vermieter kennen die genauen Spielregeln nicht. Gesetzlich ist die Kaution auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt. Darüber hinausgehende Vereinbarungen sind unwirksam, auch wenn sie im Mietvertrag stehen.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen – üblicherweise auf einem verzinsten Treuhandkonto. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und werden bei Rückgabe ausgezahlt. Verstößt der Vermieter gegen diese Pflicht, kann der Mieter die Kaution sofort zurückfordern, selbst während laufender Mietzeit.

„Die Kaution ist kein Freifahrtschein für den Vermieter – sie darf nur für tatsächlich entstandene, nachgewiesene Ansprüche einbehalten werden."
Silke Klaus Rechtsanwältin | Gründerin

Nach Mietende hat der Vermieter eine angemessene Frist zur Abrechnung – in der Regel drei bis sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit darf er die Kaution einbehalten, um berechtigte Forderungen zu prüfen. Schäden, die auf normaler Abnutzung beruhen, dürfen dabei nicht abgezogen werden. Was als normale Abnutzung gilt, ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten.

Wann lohnt sich anwaltliche Beratung?

Spätestens wenn der Vermieter die Kaution ohne nachvollziehbare Begründung einbehält oder die Abrechnung ausbleibt, sollten Mieter rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie schnell und unkompliziert – sprechen Sie uns an.

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